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Wie Sie sich richtig gegen die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit absichern

  • Krankengeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Einkommensversicherung
  • Grundfähigkeitsabsicherung
  • Dread Disease

Ein falscher Schritt, eine unüberlegte Handlung, Dauerstress oder einfach nur das Schicksal – Arbeitsunfähigkeit schlägt meist dann zu, wenn man sie am wenigsten erwartet. Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger – niemand ist vor Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder gar Erwerbsunfähigkeit sicher.

Solange es sich nur um eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu 6 Wochen handelt, sind zumindest Arbeitnehmer durch den gesetzlichen Lohnfortzahlungsanspruch geschützt. Der Arbeitgeber muss den Lohn in dieser Zeit weiterhin zahlen. Danach wird es schon problematisch, denn die Krankenkasse zahlt Krankengeld nur in verminderter Höhe und wenn es ganz schlimm kommt.
D.h. wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind – man spricht hier meist von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit – sinken die Einnahmen aus den Sozialversicherungen oft auf unter 50% des bisherigen Nettoeinkommens oder entfallen gänzlich.  

Angenommen: Ein 30-jähriger Arbeitnehmer hat noch 37 Arbeitsjahre vor sich. Pro Monat ist er auf seinen Verdienst von 2.500 Euro angewiesen. Und dann schlägt die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu. Ein Unfall oder eine Erkrankung kosten ihn monatlich 2.500 Euro. Hochgerechnet sind das 1.110.000 € fehlende Einnahmen. Ein Risiko, dass kaum einer allein tragen kann. Gehen Sie das Risiko nicht ein! Entscheiden Sie sich für die richtige Absicherung.

Krankengeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit

Die Krankenkasse zahlt nach den ersten 6 Wochen das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Regelentgeltes, jedoch maximal in Höhe von 90 Prozent des Netto-Entgeltes. Oft entsteht hier schon die erste schmerzhafte Lücke. So erhält ein Arbeitnehmer bei einem Bruttogehalt i. H. von 3.000 € und einem Nettoeinkommen von 2.100 € rund 1.660 € Krankengeld netto ausgezahlt.  Es fehlen plötzlich 440 € jeden Monat. Noch größer wird die Lücke (prozentual zum Einkommen), wenn der Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wer das nicht verkraften kann oder möchte, sollte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Dafür zahlt ein 33jähriger Mann bei Topleistungen unter 7 € im Monat. Vergleichen Sie auch https://vergleichsportal-mit-beratung.de/versicherungen/krankheit/krankenzusatzversicherung-vergleich/.

Geben Sie ein: Krankentagegeld ab 43. Tag.

Absicherung mit einer Unfallversicherung

2.516.831 Unfälle gab es im Jahr 2015 allein im deutschen Straßenverkehr. Manchmal kommen die Opfer mit dem Schrecken davon, manchmal aber auch nicht. Dauerfolgen, also körperliche und geistige Schäden prägen nicht selten fortan den Alltag. Sehr zum Leidwesen der Betroffenen. Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Haushaltshilfen – Schicksalsschläge und Unachtsamkeit haben ihren Preis. Auch behindertengerechte Umbauten am Haus oder eine ganz neue Wohnung sind oft die Folgen. Die Lage spitzt sich zu, sobald der Beruf nur noch eingeschränkt bis gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Unfallversicherung kann dann Abhilfe schaffen.

Sie deckt nicht nur den finanziellen Bedarf unmittelbar nach dem Unfall, sondern gewährt Betroffenen und ihren Angehörigen, gerade im Invaliditätsfall, langfristig finanzielle Unterstützung durch eine hohe Einmalzahlung. Auch eine Rente ist möglich.

Hier finden Sie die Unfallversicherungen mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis https://vergleichsportal-mit-beratung.de/vorsorge-und-rente/risiko/unfallversicherung-vergleich/

Tipp: Höhe der Invaliditätssumme

  • mit 30 Jahren das Sechsfache seines Jahresbruttolohns
  • mit 40 Jahren das Fünffache seines Jahresbruttolohns und
  • mit 50 Jahren das Vierfache seines Jahresbruttolohns

Für Kinder und nicht Berufstätige sollte die Höhe der Invaliditätssumme (mangels sonstiger Richtwerte) mindestens 200.000 € plus Progression betragen.

Unsere Experten empfehlen, in jedem Fall eine Invaliditätssumme mit Progression zu vereinbaren, da die Beitragssteigerung im Vergleich zur Leistungssteigerung vergleichsweise gering ausfällt und weil mit zunehmenden Invaliditätsgrad hohe Zusatzkosten entstehen können wie z.B. Umbauten am Haus, Ausgaben für Pflegepersonal usw.

Die Unfallversicherung schützt allerdings nur gegen Unfallfolgen. Dauerhafte körperliche Einschränkungen gehen aber oft nicht auf Unfälle, sondern auf Erkrankungen zurück. Ist das gesundheitliche Leiden nicht eindeutig auf den Unfall zurückzuführen, bleibt dem Geschädigten die Zahlung verwehrt.

Ein Beispiel:

Verliert ein Taucher während eines Tauchunfalls zum Beispiel an Hörkraft, zahlt die Unfallversicherung. Tritt die Hörminderung aber krankheitsbedingt auf und/oder besteht ein kausaler Zusammenhang, fühlt sich die Unfallversicherung i. d. R. nicht angesprochen. Daher ist zusätzlich in jedem Fall noch eine der nachstehenden Absicherungen erforderlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft

Wenn jemand berufsunfähig wird, liegt in der Regel schon eine längere Zeit der Arbeitsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall vor, in der die Krankenkasse ggf. Krankengeld gezahlt hat. Wird der Betroffene danach nicht wieder gesund, kann Berufs-, Dienst-, oder Erwerbsunfähigkeit die Folge sein. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit können die Voraussetzungen zur Zahlung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente vorliegen. Sofern gesetzlicher Anspruch besteht (was oft ausgeschlossen werden kann), zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine „Minirente“. Hier kommt nun die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auf den Plan. Diese zahlt die versicherte monatliche BU-Rente für die gesamte Dauer der Berufsunfähigkeit. So ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die ideale Absicherung gegen die finanziellen Folgen von krankheits- oder unfallbedingter Berufsunfähigkeit.

Hier finden Sie die besten Angebote: https://vergleichsportal-mit-beratung.de/vorsorge-und-rente/risiko/berufsunfaehigkeitsversicherung-vergleich/  

Achten Sie auf die richtige Höhe der Versicherungssumme. Experten empfehlen 60 % vom Brutto- beziehungsweise 75 % Ihres Nettoeinkommens. Die Rente ist übrigens zu versteuern. Dies bitte bei der Bemessung der Versicherungssumme beachten.

Wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten, machen Sie den „Versicherungsführerschein“. Damit ersparen Sie sich Beraterkosten und können anschließend bei preiswerten Direktversicherern abschließen und viel Geld sparen.

Wichtiger Hinweis für den Fall, dass bei Ihnen Vorerkrankungen vorliegen:

Aufgrund von Vorerkrankungen kann es sein, dass Ihre ausgewählte Berufsunfähigkeitsversicherung den Antrag u. U. nicht annimmt. Wenn Sie also Vorerkrankungen haben wie z.B. chronische Erkrankungen (schon Allergien / Heuschnupfen können zur Ablehnung oder hohen Zuschlägen führen) gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Vergleich durchführen, damit Sie schon mal einen Preisüberblick haben aber keine Anträge stellen. Sobald Sie einen Antrag gestellt haben, dieser abgelehnt wurde und Sie bei einer weiteren Gesellschaft erneut einen Antrag stellen, müssen Sie die Antragsablehnung des ersten Versicherers mitteilen. Tun Sie dies nicht, begehen Sie meist eine sogenannte „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“, die im Leistungsfall dann zur Ablehnung der Zahlung führen kann.
  2. Wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler oder Assekuradeur. Der kann sogenannte Probeanträge bei verschiedenen Versicherern stellen. Damit schließen Sie die o.g. Nachteile aus. Eine gute Adresse ist die Kanzlei de Bray. info@debray-kanzlei-bremen.de . Hier erhalten Sie eine Online-Beratung, die auf Ihre spezielle Lebenssituation abgestellt ist.
  3. Sollten Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten oder wollen Sie die Zahlung nicht von einer Berufsunfähigkeit abhängig machen, wenn Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist oder Sie aus anderen Gründen darauf verzichten wollen, informieren Sie sich im Folgenden über die oft preiswerteren Alternativen wie z.B. die Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits– oder Einkommensversicherung.

Wichtiger Hinweis für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung

Das Thema „Dienstunfähigkeit“ wird von vielen Beamten noch immer verharmlost. Gerade nach der Lebenszeitverbeamtung wird hier gerne von einer „Vollkasko-Absicherung“ im Ernstfall ausgegangen. Die wenigsten Beamten wissen wirklich, wie hoch ihre Bezüge im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) tatsächlich ausfallen würden. Auch die schlechte Versorgungssituation von Beamten auf Widerruf bzw. auf Probe ist vielen Betroffenen unbekannt. Um einen Einkommensverlust im Falle der DU auffangen zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel nur dringend zu empfehlen. Dies wird in vielen Vergleichen nicht berücksichtigt.

Daher empfehlen wir in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit einem guten Versicherungsmakler oder Assekuradeur. Individuelle Online-Beratung können Sie einfach per Mail anfordern über: info@debray-kanzlei-bremen.de.

Absicherung Erwerbsunfähigkeit

Sofern Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten oder aus finanziellen oder anderen Gründen nicht abschließen können oder wollen, so kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) eine preiswerte Alternative sein.

Die Versicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, sobald die Voraussetzungen für Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Erwerbsunfähigkeit ist quasi die erweiterte Form der Berufsunfähigkeit. Warum der Versicherte erwerbsunfähig ist, spielt keine Rolle. Auch psychische Ursachen sind versichert.

Beispiel zur Abgrenzung:

Ein Maurer kann zwar aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht mehr als Maurer arbeiten. Durch eine Umschulung kann er aber eine Bürotätigkeit aufnehmen. Es ist also berufsunfähig. Könnte er auch die Bürotätigkeit nicht mehr ausführen, wäre er erwerbsunfähig. Die Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeit sind also ungleich höher!

Sie können die EUV in drei verschiedenen Formen abschließen:

  • als selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, oder
  • als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung.

Experten empfehlen in der Regel, keine Kombinationsversicherungen abzuschließen, denn wenn ein Teil des Kombiproduktes nicht mehr nötig oder sinnvoll ist, kann es u. U. nicht teilgekündigt werden.

Die Einkommensversicherung als Schutz bei Verdienstausfall

Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine BU abschließen können oder aber Sie einen Beruf ausüben, der sehr hohe Beiträge erfordert und Sie diese nicht aufbringen können oder wollen, steht Ihnen alternativ auch die Einkommensversicherung zur Verfügung. Diese ist häufig preiswerter als die bisher genannten Absicherungsformen.

Sie zahlt Ihnen, sollte Ihr Einkommen aus gesundheitlichen Gründen gemindert sein, die vorher verabredete Rente aus.  Auch unabhängig von Ihrem eigentlichen Einkommen. Mit einer Einkommensversicherung sind Sie bei Unfällen, schweren Erkrankungen, dem Verlust von Grundfähigkeiten zur Erwerbstätigkeit und Pflegebedürftigkeit abgesichert. Damit werden der private und berufliche Bereich abgedeckt. Eine Ausnahme bilden dabei, außer bei hinreichender Überprüfung – psychische Erkrankungen.

Das Prinzip ist ähnlich wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Erwerbsausfall wird eine monatliche Rente an Sie ausgezahlt, allerdings ohne Abzüge wegen Leistungen welche Sie aus anderen Versicherungen, wie zum Beispiel einer Krankentagegeldversicherung erhalten.

Ein weiterer Vorteil der Einkommensversicherung ist die Irrelevanz Ihres Berufs. Sollten Sie in einer Risikoberufsgruppe tätig sein, also sich leicht verletzen oder komplett geschädigt werden können, müssen Sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig mit hohen Preisaufschlägen rechnen. Bei der Einkommensversicherung hingegen spielt der Beruf keine ausschlaggebende Rolle. Weswegen Personen mit körperlich anspruchsvollen Berufen sich eher für diese Versicherungsform entscheiden.

Die Einkommensversicherung ist eine Spezialversicherung. Meist gibt es hierfür auch kaum Angebote im Internet. Über das Vergleichsportal-mit-beratung/Einkommensabsicherung können Sie vergleichen und abschließen. Ergänzend raten wir zu einer Expertenberatung. Dafür empfehlen wir die individuelle Online-Beratung der Kanzlei de Bray – anzufordern über:  info@debray-kanzlei-bremen.de

Absicherung Grundfähigkeit

Gehen elementare, geistige oder körperliche Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen verloren, kommt die Grundfähigkeitsversicherung ins Spiel.

Kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage, ist Grundfähigkeitsabsicherung – neben der Einkommensversicherung – eine günstige Alternative zur Teilabsicherung der Arbeitskraft.

Der Versicherungsschutz fällt zwar schwächer aus als bei der BU, aber die Klarheit der Leistungsabgrenzung und auch die mögliche Absicherung bei Vorerkrankungen macht sie zu einer beliebten Alternative. Ab welchem Schweregrad eine Funktion als verloren gilt, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden, aber immer klar geregelt. Genauso ist es bei den verloren gegangenen körperlichen Funktionen.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist daher ebenfalls eine Spezialversicherung. Meist gibt es hierfür auch keine Angebote im Web. Über das Vergleichsportal-mit-beratung/Grundfähigkeitsversicherung können Sie vergleichen und abschließen.

Ergänzend raten wir auch hier zu einer Expertenberatung. Dafür empfehlen wir die individuelle Online-Beratung der Kanzlei de Bray – anzufordern über:  info@debray-kanzlei-bremen.de

Absicherung bei schweren Erkrankungen (Dread Disease)

Wird eine im Versicherungsvertrag genannte schwere Krankheit diagnostiziert, zahlt die Dread Disease-Versicherung eine vereinbarte Summe an den Betroffenen aus. Allerdings nicht als monatlicher Rentenbeitrag, sondern als einmaliger Fixbetrag.

Bevor sich die Versicherung einschaltet, muss die Krankheit aber erst einen bestimmten Schweregrad erreicht haben. Psychische Leiden und Skeletterkrankungen, die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit, werden allerdings nicht berücksichtigt. Trotzdem kann die Dread Disease-Versicherung eine gute Alternative oder auch Ergänzung sein für alle, die im Leistungsfall Wert auf eine Einmalzahlung legen.

Die Dread Disease-Versicherung ist jedoch eine Spezialversicherung. Es gibt nur wenig gute Anbieter, deren Leistungen über Vergleichsportale kaum transparent zu machen sind. Wir raten daher zu einer Expertenberatung. Dafür empfehlen wir die individuelle Online-Beratung der Kanzlei de Bray – anzufordern über:  info@debray-kanzlei-bremen.de

Wie komme ich nun persönlich zur idealen Absicherung?

Variante 1: Done with you – Paket

Das Vergleichsportal Vergleichsportal-mit-beratung bringt Licht ins Dunkle. Hier erhalten Sie schon beim Vergleich einen umfangreichen Überblick mit vielen nützlichen Infos per Videoberatung. Für alle die auf Nummer sicher gehen wollen, machen ergänzend den Versicherungsführerschein und sparen anschließend bis 3.000 € pro Jahr (Ø Wert einer Familie mit 2 Kindern) bei allen Ihren Versicherungen und Dienstleistungsverträgen.

Variante 2: Done for you – Paket

Lassen Sie es machen. Fordern Sie die persönliche Online-Expertenberatung an über unseren Assekuradeur Kanzlei de Bray unter info@debray-kanzlei-bremen.de. Das spart Ihnen Zeit und Mühe. Es gibt Ihnen zudem die Sicherheit, das beste Produkt für Ihre Situation zu bekommen (Best Advice). Auf Wunsch lassen Sie alles checken und sparen ebenso bis 3.000 € pro Jahr bei allen Ihren Versicherungen und sonstigen Dienstleistungsverträgen (ähnlich Variante 1).

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