Ob ältere Menschen, denen das Fahrradfahren zunehmend schwerer fällt, oder auch jüngere Menschen, die dem Megatrend folgen - ein E-Bike hat sich mehr und mehr auf dem Markt etabliert und wird immer beliebter. Überhaupt Menschen in großen Städten sind mit einem E-Bike als Fortbewegungsmittel besser ausgestattet als mit einem Auto, für den es oft an Parkplätzen mangelt.
Was ist was?
Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie - unter anderem - nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.
Haftpflichtversicherung
Genügt die Privathaftpflichtversicherung für Pedelecs?
Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem „teilweise vielleicht“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind - hier sind eindeutig aber nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die meisten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt. Beide Regelungen passen also nicht wirklich. Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtproblem eindeutiger geregelt.
Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass Versicherungsschutz auch für das neue Rad besteht. Gerne übernehmen wir das für Sie!
Bei E-Bikes genügt eine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht! Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung! Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Rechtsschutzversicherung
Da sie das thematische Gegenstück zur Haftpflichtversicherung ist, möchten wir an dieser Stelle kurz auf die Rechtsschutzversicherung eingehen. Sie übernimmt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn Sie z. B. nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen müssen. Wenn Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der auch einen Verkehrs-Rechtsschutz enthält, sind Sie auch auf Ihrem Bike versichert. Man weiß ja nie, was einem im Straßenverkehr so zustößt.
Wie können Sie das Rad versichern?
Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten.
Hausratversicherung
Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen. Spezieller – von einer Hausratversicherung unabhängiger – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen geboten.
Fahrradversicherung für Pedelecs
Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen.
- Fall- oder Sturzschäden durch Unfälle
- Vandalismus
- Schäden durch Tiefenentladung des Akkus
Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie z. B. Helm, Kindersitz, Trinkflasche, etc. erstrecken. Dieser umfangreiche Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich.
Teilkaskoversicherung für E-Bikes
Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes.
Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren). Welche dieser Deckungen für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch ausloten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Unfallversicherung
Räder haben auch heute noch keine Knautschzone. Wer mit dem Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, für den besteht immer ein großes Risiko, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen zu erleiden. Es empfiehlt sich daher, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach. Kern des Schutzes ist eine von Ihnen individuell festlegbare Invaliditätsleistung, die entsprechend der erlittenen Invalidität Kapital ausschüttet, mit dem Sie Ihren gewohnten Lebensraum Ihren neuen Bedürfnissen anpassen können (z. B. behindertengerecht umgebauter Pkw, Rollstuhlrampen, Treppenlifte, spezielle Prothesen,…).